20.11.2007
Uli Rink:
 

Energieausweis als marktwirtschaftliches Instrument

Mit gesetzlichem Nachdruck will der Staat erreichen, dass im Neubau wie im Gebäudebestand massiv Energie eingespart wird. Hintergrund ist die Verteuerung der Energie, die sich seit dem Jahr 2000 nahezu verdoppelt hat, ferner die Klimaproblematik, die Endlichkeit der fossilen Rohstoffe und die Importabhängigkeit bei diesen Rohstoffen. Die novellierte Energieeinsparverordnung  (EnEV) ist seit 1. Oktober in Kraft und wird ab dem neuen Jahr angewendet. Sie führt den Energieausweis ein. Dieser soll als marktwirtschaftliches Instrument der Energieeinsparung Beine machen. Ulrich Rink referierte bei Solar mobil über den Energieausweis.

„Die Verknappung von Rohstoffen hat immer  Auswirkungen auf den Preis. Stetig steigende Energiepreise gefährden unseren Lebensstandard“, sagte Architekt und Energieberater Uli Rink. „Wir müssen weg von den fossilen und hin zu den erneuerbaren Energieträgern“. Schon die Shellstudie von 1995 habe gezeigt, dass der steigende Energiebedarf durch erneuerbare Energie und Energieeinsparung kompensiert werden müsse.

Der Energieausweis, der bisher nur für Neubaumaßnahmen im Wohnungsbau galt, wird jetzt für alle Gebäude Pflicht. Wenn Gebäude erweitert oder energetisch saniert werden, wird in Zukunft der Energiepass Pflicht. Dasselbe gilt bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf.

Der Energieausweis soll Transparenz hinsichtlich der Betriebs- und Energiekosten eines Gebäudes für Jedermann schaffen. Der Energieverbrauch und damit die Heizkosten werden in Zukunft für Kaufinteressenten wie Mieter ein wichtiges Entscheidungskriterium sein.

Energieberater Uli Rink erklärte anhand einer EnEV-Software beispielhaft, was ein Energiepass beinhaltet und wie er zu erstellen ist. Als erster Schritt werden alle Gebäudeumschließungsflächen geometrisch, baukonstruktiv und bauphysikalisch erfasst. Die Wärmeleitfähigkeit der Baumaterialien und die Orientierung der Bauteile nach den Himmelsrichtungen werden ebenso dokumentiert wie die vorhandene Heizungsanlage und Haustechnikeinrichtungen. Das Programm errechnet den Lüftungswärmebedarf und energetische Verluste der Heizungsanlage. Das Ergebnis ist der Heizwärmebedarf des Gebäudes sowie die Darstellung der einzelnen Verbrauchsfaktoren. Wenn nicht saniert wird, ist aus diesen Daten der Energiebedarfsausweis zu erstellen.

In einem zweiten Schritt werden energetische Sanierungsmaßnahmen in Form von Varianten aufgezeigt. Diese sind energetisch und kostenmäßig bewertet und werden zu einem sinnvollen Sanierungsablauf geordnet. Maßnahmen können sein: Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, effiziente Heiztechnik, Wohraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, etc. Mit dem Auftraggeber werden die einzelnen Sanierungsschritte besprochen und ein Sanierungsplan festgelegt, der abschnittsweise erfolgen kann und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Auftraggebers berücksichtigt.

Die Einhaltung gewisser Standards sei nun einklagbar geworden. Unterlässt es ein Vermieter, den Energieausweis vorzulegen, wird er dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Es gebe derzeit erstinstanzliche Urteile, zur Zeit könne aber noch niemand sagen, ob die Unterlassung von Sanierungsmaßnahmen zu Regressansprüchen des Mieters führen können. Klar sei allerdings, dass beim derzeitigen Überhang an Wohnungen der Mieter sich eher für eine energiesparende Wohnung entscheiden würde. Dies führe dazu, dass mittelfristig Energie verschwendende Gebäude nicht oder nur mit hohen Abschlägen vermietet werden können.

Abschließend informierte der Referent über Fördermöglichkeiten des Staates (KfW) in Form von zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen für die energetische Sanierung und den Neubau.