18.10.2000 Werner Glatzle: |
Hinweise zu Einspeiseverträgen mit den Energieversorgern |
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im April sind die Energieversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgelegten Mindestpreis abzunehmen. |
Dazu schließt der Betreiber einer entsprechenden Anlage einen Vertrag mit seinem EVU. Die ersten von einigen EVU angebotenen Verträge boten indes allerhand Fallstricke, die der Einspeiser nicht akzeptieren muss. Werner Glatzle, Betreiber einer Fotovoltaikanlage außerhalb des Tarifgebiets der Stadtwerke Heidenheim, berichtete auf dem letzten Vereinsabend über seine Vertragsverhandlungen. Der erste ihm zugesandte Vertrag hätte dazu geführt, berichtete der Referent, dass ihm im ungünstigsten Fall 27 Prozent seines Ertrags an Abzügen (Messpreis, Zählergebühr) vom EVU einbehalten worden wäre. Soweit kam es jedoch nicht. Nach dreimaliger Zurückweisung und Veränderung des Vertrags hatte er „faire Vertragsbedingungen“ erreicht. Gestützt auf seine Erfahrungen bietet der Verein künftig Einspeisern Hilfe bei anstehenden Vertragsverhandlungen an |