28.02.2012 Presseerklärung des Solar mobil Heidenheim e.V. |
Kürzung der Vergütungen für eingespeisten Photovoltaikstrom |
Was Minister Rösler und Röttgen in Berlin am letzten Donnerstag vor der Presse verkündet haben, wird auch die Photovoltaikbranche und potenzielle Betreiber in der Region hart treffen, vor allen solche, die ihre Planung bis zur Baureife gebracht haben. Uli Rink, Vorsitzender des Solar mobil Heidenheim, bezeichnet die beabsichtigte Novellierung des EEG, die Kürzungen für die Einspeisung von Photovoltaikstrom um fast 50 Prozent im Jahresverlauf mit sich bringt, als Tiefschlag für Modulhersteller, Anlagenbauer und Betreiber von Photovoltaikanlagen. |
Das Kabinett in Berlin wird voraussichtlich die Vorlage schon diesen Mittwoch beschließen. Am 9. März sollen die neuen Regelungen bereits in Kraft treten. Für Anlagen von 0 – 10 KW sinkt die Vergütung von 24,4 Cent auf 19,5 Cent im April. Dies entspricht 20,2 Prozent. Neu ist, dass der Betreiber nicht mehr den gesamten Strom vergütet verkommt, sondern nur noch 85% der eingespeisten Strommenge. Dies ist eine weitere Kürzung um 15%. Insgesamt ergibt sich für die „kleinen Anlagen“ also eine Kürzung bei Neuanlagen um ca. 35,2% ab 9. März. Für größere Anlagen (10 -1.000) KW sinkt die Vergütung auf 16,5 Cent. Das sind 25%, bzw. 29%. Diesen Betreibern wird wiederum nur 90% der eingespeisten Strommenge vergütet. Macht zusammen ca. 35, bzw. 39% Minderung. Für alle Anlagen gilt im Jahre 2012 zusätzlich eine monatliche Degression von 0,15 Cent/kWh monatlich. Dies macht noch einmal 7 bis 8 % aus. Bis zum Jahresende sind das ca. 42 bis 47%. Doch das sei noch nicht die ganze Wahrheit, sagt Rink. Seit 1. Januar gelte die neue Niederspannungsrichtlinie: Dort werde die Anlagenleistung aus Gründen der Netzstabilität wie folgt eingeschränkt: Bei einer AC-Anschlussleistung von 3,68 bis 13,8 kVA: cos f 0,95. Dies bedeutet, dass bei schönem Wetter künstlich bis 5% Blindstrom erzeugt wird. Dies sei ein Leistungsverlust von 5%, errechnet Rink. Bei größeren AC-Anschlussleistungen ab 13,8 kVA aufwärts gilt: cos f 0,90. Die Netzbetreiber können zusätzlich bei Überspannung im Netz die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Modulnennleistung begrenzen. Diese Regelungen führen laut Rink zu einem weiteren Minderertrag von ca. 8 bis 12%. „Tritt die EEG Novelle wie geplant am 9. März in Kraft, wird einem wichtigen Baustein der Energiewende ein schwerer Schlag, wenn nicht sogar der Todesschlag zugefügt“, urteilt Rink. Der Solarfachmann stellt sich da die Fragen: Gibt es überhaupt eine Branche, die innerhalb von wenigen Wochen eine Halbierung der Kosten, bzw. Vergütungen verkraften kann? Wie sollen PV-Produzenten, Anlagenbauer und Betreiber diesen Tiefschlag verkraften? Lesen Sie dazu auch: |